Nach dem Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder das Recht sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Mit den E-Petitionen hat der Deutsche Bundestag seit 2005 eine Möglichkeit für den Bürger geschaffen seine Anliegen und Probleme auch auf digitalem Wege vorzubringen.
Ich möchte Sie besonders auf eine Petition hinweisen: