
Zum Hintergrund: Die große Koalition hat 2007 und 2008 auf Initiative der SPD beschlossen, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einzuführen und den Bund deutlich an den Investitions- und Betriebskosten des Ausbaus der Kinderbetreuung zu beteiligen. Nach zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU-Fraktion gab es endlich einen tragfähigen Kompromiss. Dann brachte die CSU plötzlich das Betreuungsgeld ins Spiel. Sie machte die Aufnahme einer Formulierung ins Kinderförderungsgesetz zur Bedingung für ihre Zustimmung. Die damalige Bundesfamilienministerin von der Leyen, selbst erklärte Betreuungsgeldgegnerin, war nicht in der Lage, dies zu verhindern. Bundeskanzlerin Merkel war ebenfalls nicht willens und in der Lage, den Konflikt zu schlichten.
„Somit stand die SPD vor der Entscheidung, der Formulierung zum Betreuungsgeld, die die CSU im Gesetz haben wollte, zuzustimmen – oder aber den mühsam errungenen Kompromiss zum Kitaausbau aufzukündigen“, so Lühmann. Die SPD habe schließlich zugestimmt, erstens, um den Ausbau der Kinderbetreuung nicht zu gefährden und zweitens, da die entsprechende Formulierung im Gesetz nicht automatisch zum Betreuungsgeld führen muss, sondern dem Gesetzgeber die Freiheit lässt, eine entsprechende Regelung zu beschließen – oder eben nicht. Dies wurde auch in der Begründung zum Kinderförderungsgesetz ausdrücklich festgeschrieben. Diese Tatsache wird von CDU-Politikern aber gerne verschwiegen.
„Ob ein Betreuungsgeldgesetz eingebracht und verabschiedet wird, liegt allein in der Verantwortung der jetzigen Regierung“, so Lühmann.