
Die Karlsruher Richter halten in ihrem Urteil fest, dass für die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie entscheidend sei, dass der Deutsche Bundestag der Ort bleibe, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden werde.
„Europäische Integration kann es nur mit parlamentarischer Beteiligung und Kontrolle geben“, so Kirsten Lühmann, „sonst haben die Bürger und Bürgerinnen keine Möglichkeit mitzubestimmen. Wir als gewählte Abgeordnete müssen nun dieses Entscheidungsrecht beim Europäischen Stabilitätsmechanismus sehr verantwortungsvoll wahrnehmen.“