Vereinigungen, insbesondere im Milieu der kriminellen Rockergruppierungen, können einen Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität bieten, etwa Menschenhandel und Drogengeschäfte.
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ein schärferes Vereinsrecht vorsieht. Künftig sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen und solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr genutzt werden dürfen.
Die Polizei soll anhand objektiver Kriterien feststellen können, ob ein Verein ein Kennzeichen in wesentlich gleicher Form verwendet wie der verbotene Verein.
Konkret bedeutet das: Künftig dürfen beispielsweise Abzeichen auf der Kutte von Motorradfahrern auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln. Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf solche Fälle ab, in denen Schwestervereine einer verbotenen Gruppierung die Kennzeichen der verbotenen Organisation beibehalten, und lediglich die jeweilige Orts- oder Untergliederungsbezeichnung austauschen.